Allgemeine Informationen zu rentenrechtlichen und sozialpolitischen Themen

 

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu Themen des Rentenrechts.

Ab 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei den Altersrenten vollständig aufgehoben. DAdurch ergeben sich viele neue Möglichkeiten.

Es besteht nämlich jetzt die Möglichkeit, noch während Ihrer Beschäftigung (sofern Sie die Mindestaltersgrenze erreicht haben und die sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzunge erfüllen) bereits eine Rente zu beziehen!

Eine häufig gestellte Frage lautet: muss mich mein Arbeitgeber dann nicht abmelden o.ä.?

Nein! Sozialversicherungsrechtlich ändert sich durch den Parallelbezug Rente + Gehalt gar nichts, sie bleiben weiter in allen Zweigen der Sozialversicherung versichert wie bisher.

Diese Option ist besonders interessant für Menschen, die die Wartezeit von 45 Jahren (=540 Monaten) bereits erfüllt haben.

Sie kann aber auch interessant sein für diejeinigen, die die 45 Jahre nicht erfüllt haben und deswegen nur eine Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen können.

 

Am besten rufen Sie mich an, damit wir einen Termin zur ausführlichen Beratung vereinbaren können.