Das Flexi-Rentengesetz macht´s möglich: Ab 50 können Sie anfangen, mögliche Rentenabschläge durch eine eigene Beitragszahlung auszugleichen, in begründeten Fällen sogar schon vorher.
Die andauernde Niedrigzinsphase macht einem die Entscheidung vielleicht noch ein bisschen leichter.
So könnte die Rechnung aussehen: liegt z.B. die hochgerechnete Rente mit 63 bei 1.450 €, so betragen die 14,4% Abschläge etwa 247 €. Der Ausgleichsbetrag liegt dann bei ca. 65.000 €. Das ist erstmal sehr viel, aber wenn man mit 50 anfängt, einzuzahlen, hat man 13 Jahre Zeit bis zum geplanten Rentenbeginn und müsste demnach lediglich ca. 5.000 € pro Jahr einzahlen (*). Das hört sich schon anders an, oder?
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(*) Die Zahlen sind circa-Angaben, da sich die zugrunde liegenden Parameter jährlich ändern. Tatsächlich müsste man also entweder mit steigenden Beträgen rechnen - oder man gleicht weniger aus.