Die Krankenversicherung der Rentner wird als KVdR abgekürzt. Die KVdR ist aber keine eigene Krankenkasse, sondern eine Versicherungsform, die bei Ihrer Krankenversicherung durchgeführt wird. Um als Rentner in der KVdR gesetzlich pflichtkrankenversichert zu sein, muss man in der 2. Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90% der Zeit gesetzlich krankenversichert gewesen sein (selbst versichert oder als Familienmitglied). Wenn man hier Lücken hat, z.B. weil man eine Zeit lang privat versichert war, dann lohnt es sich, rechtzeitig zu klären, ob die Voraussetzungen noch erfüllt werden können, indem man z.B. den Rentenbeginn und somit auch den Rentenantrag nach hinten verschiebt. Wichtig: Seit dem 1.8.2017 zählen zu den anrechenbaren Zeiten auch 3 Jahre pro Kind mit dazu. Es kann auch sein, dass man durch diese Neureglung erstmalig die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt. Dann kommt man aus der freiwilligen in die meist etwas günstigere Pflicht-KVdR, muss dies jedoch der Krankenkasse (z.B. als Überprüfungsvermerk) mitteilen, da die Krankenkassen dies regelmäßig nicht von Amts wegen prüfen.